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EU AI Act · Artikel 4

Artikel 4 EU AI Act nach dem Digital Omnibus: was von der KI-Kompetenzpflicht bleibt

Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist seit Ende Juli 2026 weicher formuliert. Gleichzeitig hat Deutschland zum ersten Mal eine KI-Aufsicht. Was sich geändert hat, was weiter gilt, und warum der Nachweis wichtiger bleibt als der genaue Wortlaut.

Von Chris Lennon · 8. Juli 2026 · aktualisiert am 10. September 2026 · 8 Min Lesezeit
Kurz gefasst
  • Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) müssen Unternehmen die KI-Kompetenz ihres Personals fördern, nicht mehr nach besten Kräften sicherstellen.
  • Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen Sie für niemanden garantieren. Etwas tun müssen Sie trotzdem.
  • Seit dem 29. Juli 2026 ist die Bundesnetzagentur Deutschlands zentrale KI-Aufsicht. Seit dem 2. August kann sie Unterlagen anfordern.
  • Was zählt, ist deshalb, was Sie belegen können: Schulung, Regeln, Aktualisierung. Kein Zertifikat an der Wand.
Stand: 10. September 2026. Die erste Fassung dieses Beitrags vom Juli 2026 beschrieb noch die ursprüngliche Rechtslage. Wir haben ihn nach Inkrafttreten des Digital Omnibus und des KI-MIG vollständig überarbeitet.

Artikel 4 war die eine Regel des EU AI Act, die praktisch jedes Unternehmen sofort betraf: die Pflicht zur KI-Kompetenz. Im Sommer 2026 hat die EU sie geändert, und viele Unternehmen lesen daraus gerade, das Thema sei erledigt. Das ist ein Missverständnis, und es kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt.

Was sich im Juli 2026 geändert hat

Am 27. Juli 2026 ist die Verordnung (EU) 2026/1744 in Kraft getreten, der sogenannte Digital Omnibus zur KI. Sie ändert den AI Act an mehreren Stellen. Für Artikel 4 heißt das: Bisher mussten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Jetzt müssen sie diese Kompetenz fördern. Der neue Wortlaut stellt ausdrücklich klar, dass niemand für eine bestimmte Person ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren muss. Zusätzlich soll die Europäische Kommission praktische Beispiele veröffentlichen, wie sich die Förderpflicht erfüllen lässt.

Aus einer Sicherstellungspflicht ist also eine Förderpflicht geworden. Das ist eine echte Entlastung, vor allem für kleinere Unternehmen. Abgeschafft ist die Pflicht aber nicht.

Die Pflicht ist weicher geworden. Dafür gibt es jetzt jemanden, der nachfragt.

Was Artikel 4 heute verlangt

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen fördern, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten. KI-Kompetenz meint die Fähigkeit, KI sachkundig einzusetzen, ihre Möglichkeiten und Grenzen zu verstehen und ihre Risiken einzuschätzen.

Fördern ist ein aktives Verb. Wer nichts tut, fördert nicht. Sinnvoll bleibt es, sich dabei an Rolle, Erfahrung und Einsatz zu orientieren: Eine Sachbearbeiterin, die Texte mit Copilot formuliert, braucht etwas anderes als ein Einkäufer, der Angebote mit KI vergleicht und danach entscheidet.

Für wen gilt die Pflicht?

Daran hat sich nichts geändert, und hier liegt weiterhin das häufigste Missverständnis. Artikel 4 betrifft nicht nur Unternehmen, die KI entwickeln. Er trifft auch den Betreiber, also jeden, der KI im Unternehmen einsetzt. Wer seine Mitarbeitenden mit ChatGPT, Copilot oder ähnlichen Tools arbeiten lässt, ist in aller Regel Betreiber im Sinne des Gesetzes.

Anders gesagt: Wenn in Ihrem Unternehmen KI genutzt wird, gilt Artikel 4 für Sie. Auch dann, wenn die Nutzung niemand freigegeben hat. Gerade dann.

Was seit August 2026 tatsächlich gilt

Die Lockerung bei Artikel 4 fällt zeitlich mit dem Moment zusammen, in dem der AI Act in Deutschland zum ersten Mal eine Aufsicht bekommt. Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Es macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für KI. Seit dem 2. August 2026 kann sie Unterlagen anfordern, Systeme prüfen und Abhilfe verlangen. Für Unternehmen betreibt sie außerdem einen kostenlosen Service-Desk.

Gleichzeitig sind am 2. August 2026 die Transparenzpflichten nach Artikel 50 anwendbar geworden (was Sie kennzeichnen müssen). Sie betreffen etwa Chatbots, täuschend echte KI-generierte Bild-, Ton- und Videoinhalte und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Für Verstöße sieht der AI Act Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, für kleine und mittlere Unternehmen jeweils den niedrigeren Betrag. Die Verbote bestimmter KI-Praktiken nach Artikel 5 gelten schon seit Februar 2025.

Verschoben wurden dagegen die Pflichten für Hochrisiko-KI. Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa im Personalbereich, gelten sie jetzt ab dem 2. Dezember 2027 statt ab August 2026. Für KI, die als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten wie Maschinen steckt (Anhang I), ab dem 2. August 2028.

Zum Bußgeld bei Artikel 4: Der Bußgeldkatalog des AI Act nennt Artikel 4 nicht ausdrücklich. Das eigentliche Risiko liegt woanders: Wer nicht zeigen kann, was er für die KI-Kompetenz seines Teams getan hat, steht bei einer Anfrage der Aufsicht, einem Datenabfluss oder einem Haftungsfall schlecht da.

Kein Schein an der Wand, jetzt erst recht nicht

Die Änderung bestätigt, was schon vorher galt: Das Gesetz wollte nie ein Zertifikat. Es wollte Maßnahmen. Nach dem Omnibus ist das noch deutlicher. Eine einmal gebuchte Schulung mit Teilnahmebescheinigung ist eine Maßnahme, aber eine dünne. KI-Tools ändern sich in Monaten, Wissen verfällt, neue Mitarbeitende kommen hinzu. Eine Schulung vom letzten Herbst sagt wenig darüber aus, ob Sie heute fördern.

Und es gibt Gründe, mehr zu tun als das rechtliche Minimum, die mit Artikel 4 gar nichts zu tun haben. Ein Betriebsgeheimnis ist nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz nur geschützt, wenn Sie angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen, und ein Team, das nicht weiß, was in welches Tool darf, ist keine angemessene Maßnahme. Fehler aus Halbwissen, etwa ein ungeprüft übernommenes KI-Ergebnis in einem Angebot, kosten Geld, ganz ohne Behörde.

Schulung als Baustein, nicht als Ganzes: Eine gute, rollengerechte Schulung ist der naheliegende erste Schritt. Dafür gibt es unsere Schwestermarke ki-training-muenster.ai. Hier geht es um das, was darüber hinausgeht: die laufende Förderung und ihren Nachweis.

Wie weisen Sie die Förderung nach?

Im Ernstfall, etwa bei einer Anfrage der Bundesnetzagentur oder nach einem Vorfall, zählt nicht, was Sie gemeint haben, sondern was Sie belegen können. Ein tragfähiger Nachweis umfasst:

Das ist kein Papierberg. Es ist eine schlanke, laufend gepflegte Dokumentation. Genau die entsteht, wenn KI-Kompetenz als Prozess behandelt wird und nicht als einmaliger Termin.

Was Sie jetzt tun sollten

Erstens: herausfinden, welche KI in Ihrem Haus tatsächlich läuft. Ohne diese Übersicht können Sie weder sinnvoll fördern noch auf eine Anfrage antworten. Mehr dazu im Beitrag zur Schatten-KI. Zweitens: zusammentragen, was Sie bereits getan haben. Schulungen, Rundmails, Regeln zählen, wenn sie dokumentiert sind. Drittens: eine kurze Richtlinie festlegen, die auch die neuen Kennzeichnungsfragen nach Artikel 50 abdeckt. Viertens: eine Person benennen, die für KI-Fragen verantwortlich ist, intern oder extern.

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein verständlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Wortlaut. Für die verbindliche Auslegung in Ihrem konkreten Fall sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Könnten Sie der Bundesnetzagentur morgen zeigen, was Sie tun?

Die KI-Standortbestimmung zeigt Ihnen, welche KI Ihr Team nutzt und was für den Nachweis nach Artikel 4 noch fehlt. Fester Preis, konkretes Ergebnis.

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Häufige Fragen zu Artikel 4

Was verlangt Artikel 4 EU AI Act seit dem Digital Omnibus?

Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Vorher mussten sie nach besten Kräften sicherstellen, dass ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz besteht. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie für niemanden garantieren.

Ist die KI-Schulungspflicht damit abgeschafft?

Nein. Artikel 4 gilt weiter, nur weicher formuliert. Sie müssen weiterhin aktiv etwas tun, um die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden zu fördern, etwa schulen, Regeln bekannt machen und Ansprechpartner benennen. Was entfallen ist, ist die Garantie eines bestimmten Ergebnisses.

Für welche Unternehmen gilt Artikel 4?

Für nahezu jedes Unternehmen, das KI einsetzt. Schon wer Tools wie ChatGPT oder Copilot betrieblich nutzt, ist in der Regel Betreiber im Sinne des AI Act und fällt unter Artikel 4. Die Pflicht betrifft also nicht nur KI-Entwickler, sondern ganz normale Anwenderunternehmen.

Wer kontrolliert die Einhaltung des AI Act in Deutschland?

Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), in Kraft seit dem 29. Juli 2026, ist die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle. Seit dem 2. August 2026 kann sie Unterlagen anfordern, Systeme prüfen und Abhilfe verlangen. Für einige Bereiche sind daneben Fachbehörden zuständig.

Wie weise ich nach, dass ich KI-Kompetenz fördere?

Durch eine schlanke, laufend gepflegte Dokumentation: wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde, welche Regeln für den KI-Einsatz gelten und wie sie bekannt gemacht wurden, und wie das Ganze aktuell gehalten wird, wenn neue Tools oder neue Mitarbeitende dazukommen.